Vorsorgeuntersuchungen für
Kinder und Jugendliche

Ein erfahrener Kinder- und Jugendarzt kann beurteilen, ob die Entwicklung eines Kindes normal verläuft. Um eventuelle Entwicklungs- und Gesundheitsstörungen rechtzeitig zu entdecken, sind zeitlich festgelegte Vorsorgeuntersuchungen empfohlen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden im Vorsorgeheft dokumentiert. Dieses sollte daher sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.

Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:
U1: direkt nach der Entbindung
U2: 3. bis 10. Lebenstag
U3: 4. bis 5. Lebenswoche
U4: 3. bis 4. Lebensmonat
U5: 6. bis 7. Lebensmonat
U6: 10. bis 12. Lebensmonat
U7: mit 2 Jahren
U7a: mit 3 Jahren
U8: mit 4 Jahren
U9: mit 5 Jahren
U10: mit 7 bis 8 Jahren
U11: mit 9 bis 10 Jahren
J1: mit 12 bis 14 Jahren
J2: mit 16 bis 17 Jahren

Erstattung
Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 und J1. Zusätzliche empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte drei weitere Gesundheitschecks: U10, U11 und J2. Diese werden jedoch bisher noch nicht von allen Krankenkassen erstattet.

Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen.

U1 - direkt nach der Geburt

U2 – 3. bis 10. Lebenstag

U3 – 4. bis 5. Lebenswoche

U4 – 3. bis 4. Lebensmonat

U5 – 6. bis 7. Lebensmonat

U6 – 10. bis 12. Lebensmonat

U7 – 21. bis 24. Lebensmonat

U7a – 34. bis 36. Lebensmonat

U8 – 46. bis 48. Lebensmonat

U9 – 60. bis 64. Lebensmonat

U10 – 7. bis 8. Lebensjahr

U11 – 9. bis 10. Lebensjahr

J1 – 12. bis 14. Lebensjahr

J2 – 16. bis 17. Lebensjahr

Jugendarbeitsschutz

Kontakt

Weißdornweg 12d
76149 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 97 23 70
Fax: 0721 / 97 23 732


Praxiszeiten
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Mo–Do 08-11.30 Uhr
Mo, Di, Do  14-17.30 Uhr
Freitag 08-13.30 Uhr