Vorsorgeuntersuchungen für
Kinder und Jugendliche
Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:
U1: direkt nach der Entbindung
U2: 3. bis 10. Lebenstag
U3: 4. bis 5. Lebenswoche
U4: 3. bis 4. Lebensmonat
U5: 6. bis 7. Lebensmonat
U6: 10. bis 12. Lebensmonat
U7: mit 2 Jahren
U7a: mit 3 Jahren
U8: mit 4 Jahren
U9: mit 5 Jahren
U10: mit 7 bis 8 Jahren
U11: mit 9 bis 10 Jahren
J1: mit 12 bis 14 Jahren
J2: mit 16 bis 17 Jahren
Erstattung
Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 und J1. Zusätzliche empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte drei weitere Gesundheitschecks: U10, U11 und J2. Diese werden jedoch bisher noch nicht von allen Krankenkassen erstattet.
Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen.
Kontakt
76149 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 97 23 70
Fax: 0721 / 97 23 732
Praxiszeiten:
Mo–Do | 08-11.30 Uhr |
Mo, Di, Do | 14-17.30 Uhr |
Freitag | 08-13.30 Uhr |