Jugendarbeitsschutz
Erstuntersuchung
Diese Untersuchung richtet sich an Jugendliche unter 18 Jahren, die entweder eine Berufsausbildung anfangen oder als Arbeitnehmer beschäftigt werden. Ein Jugendlicher darf nur beschäftigt werden, wenn er nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz von einem Arzt untersucht wurde. Beurteilt werden der Gesundheits- und Entwicklungsstand des Jugendlichen. Es wird beurteilt, ob gesundheitliche Schäden vorliegen, die Auswirkungen auf die geplante Beschäftigung haben.
Diese Untersuchung richtet sich an Jugendliche unter 18 Jahren, die entweder eine Berufsausbildung anfangen oder als Arbeitnehmer beschäftigt werden. Ein Jugendlicher darf nur beschäftigt werden, wenn er nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz von einem Arzt untersucht wurde. Beurteilt werden der Gesundheits- und Entwicklungsstand des Jugendlichen. Es wird beurteilt, ob gesundheitliche Schäden vorliegen, die Auswirkungen auf die geplante Beschäftigung haben.
Nachuntersuchung
Die Nachuntersuchung findet ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung statt. Dabei wird vor allem auf die Auswirkungen der Beschäftigung auf die Gesundheit und die Entwicklung des Jugendlichen geachtet. Falls gesundheitsschädigende Einflüsse vorliegen sollten, müssen Gegenmaßnehmen ergriffen werden.
Kontakt
Weißdornweg 12d
76149 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 97 23 70
Fax: 0721 / 97 23 732
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Praxiszeiten:
Mo–Do | 08-11.30 Uhr |
Mo, Di, Do | 14-17.30 Uhr |
Freitag | 08-13.30 Uhr |